Beurlaubung / Freistellung

Um eine Beeinträchtigung des Unterrichtserfolges zu vermeiden, können Schülerinnen und Schüler nur in unabweisbaren Sonderfällen für einige Stunden oder für einen Tag vom Unterricht beurlaubt werden. In jedem Fall muss rechtzeitig und schriftlich ein Antrag durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Beurlaubungen vor und nach den Ferien (Ferienverlängerungen) können grundsätzlich nicht gewährt werden.

Link zum Elterninfobrief 2025/2026

Ferienordnung 2025/26

Herbstferien

Montag

03.11.2025

mit

Freitag

07.11.2025

Buß- u. Bettag

Mittwoch

19.11.202

 

 

 

Weihnachten

Montag

22.12.2025

mit

Montag

05.01.2026

Heilig Drei König

Dienstag

06.01.2026

 

 

 

Fasching

Montag

16.02.2026

mit

Freitag

20.02.2026

Ostern

Montag

30.03.2026

mit

Freitag

10.04.2026

Pfingsten

Dienstag

26.05.2026

mit

Freitag

05.06.2026

Sommer

Montag

03.08.2026

mit

Montag

14.09.2026

Am Kirchweihmontag, 20. Oktober 2025 endet der Unterricht um 12.15 Uhr.
Angaben ohne Gewähr

www.km.bayern.de/ministerium/termine/ferientermine.html

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